- Eine Steuererklärung lohnt sich für viele Arbeitnehmer, selbst wenn sie gar nicht dazu verpflichtet sind. In neun von zehn Fällen gibt es eine Steuererstattung – durchschnittlich 935 Euro.
- Allein mit den Fahrtkosten überschreiten viele Steuerpflichtige die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Sie können dann noch weitere berufliche Kosten als Werbungskosten absetzen und auch Sonderausgaben wie die Kirchensteuer und Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen.
- Grundsätzlich sind private Ausgaben nicht absetzbar. Eine Ausnahme gilt für außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten. Absetzbar sind jedoch nur Beträge oberhalb der einkommensabhängigen zumutbaren Belastung. Diese Grenze können Sie nach einem Urteil jetzt leichter überschreiten.
- Wer zu Hause Handwerker oder eine Putzhilfe als Minijobber beschäftigt oder Aufwendungen beispielsweise für Hausmeister oder Winterdienst hatte (selbst als Mieter), bekommt 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten als Steuererstattung zurück.
- Rund 4,4 Millionen Rentner müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben und ihre Rente in die Anlage R eintragen.
Mai
24
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