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Neben der Steuerberatung bin ich auch als Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis tätig.

Zu meinem Angebot gehören die Prüfung von Einzelabschlüssen unter Beachtung der in deutsches Recht transformierten internationalen Prüfungsstandards, Sonderprüfungen (z. B. für öffentliche Unternehmen), gutachterliche Tätigkeiten und Gutachten zur Unternehmensbewertung.

Da ich in das Verzeichnis der gesetzlichen Abschlussprüfer aufgenommen bin, darf ich auch nach § 316 HGB vorgeschriebene Pflichtprüfungen von mittelgroßen GmbH durchführen.

Dafür unterziehe ich mich regelmäßigen Kontrollen meines Qualitätssicherungssystems durch einen unbefangenen Dritten (Prüfer für Qualitätskontrolle).

An mittelständische Unternehmen ausgerichtete Wirtschaftsprüfung ist für mich jedoch mehr als das gesetzlich erforderliche Testat zum Jahresabschluss. Als externer, betriebswirtschaftlicher Prüfer erlaubt mir die Einsicht in die Verlässlichkeit von Informationen des betrieblichen Rechnungswesens Hilfestellung bei der Optimierung von Prozessen zu liefern.