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News
Sep 17

Förderung der Elektromobilität

Wer einen PKW auch beruflich nutzt (Dienstwagenüberlassung beim Arbeitnehmer oder Firmenfahrzeug bei Selbständigen) muss monatlich 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs versteuern.

Planen Sie gerade die Neuanschaffung eines PKW und haben mit dem Gedanken gespielt, ein Elektro- oder Plug- In- Hybridfahrzeug anzuschaffen?

Dann sollten Sie vielleicht noch etwas warten.

Zur Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung den § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 ESTG-E neu formuliert.

Danach ist die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs pauschal mit 1% des halbierten inländischen Bruttolistenpreises vorzunehmen.

Der neue Paragraph ist anzuwenden auf Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden.

Es steht zu erwarten, dass dieser Gesetzentwurf noch im Herbst 2018 endgültig verabschiedet und zum 01.01.2019 in Kraft treten wird.